FOLVERLAN 0,4 mg Tabletten

FOLVERLAN 0,4 mg Tabletten
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01032982
Packungsinhalt:
100 St Tabletten
Abgabehinweis:
Rezeptfrei
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nein
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Verfügbarkeit:
5
15,56 EUR
inkl. 19 % MwSt., zzgl. Gebühr
Wirkungsweise
Wichtige Hinweise
Was sollten Sie beachten?
- Vorsicht bei einer Unverträglichkeit gegenüber Lactose. Wenn Sie eine Diabetes-Diät einhalten müssen, sollten Sie den Zuckergehalt berücksichtigen.
Gegenanzeigen
Was spricht gegen eine Anwendung?

- Ãœberempfindlichkeit gegen die Inhaltsstoffe
- Blutarmut mit vergrößerten roten Blutkörperchen (hyperchrome Anämie)

Was ist mit Schwangerschaft und Stillzeit?
- Schwangerschaft: Wenden Sie sich an Ihren Arzt. Es spielen verschiedene Ãœberlegungen eine Rolle, ob und wie das Arzneimittel in der Schwangerschaft angewendet werden kann.
- Stillzeit: Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker. Er wird Ihre besondere Ausgangslage prüfen und Sie entsprechend beraten, ob und wie Sie mit dem Stillen weitermachen können.

Ist Ihnen das Arzneimittel trotz einer Gegenanzeige verordnet worden, sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Apotheker. Der therapeutische Nutzen kann höher sein, als das Risiko, das die Anwendung bei einer Gegenanzeige in sich birgt.
Nebenwirkungen
Welche unerwünschten Wirkungen können auftreten?

- Allergische Reaktion
- Entzündliche Hautrötung (Erythem)
- Juckreiz (Pruritus)
- Verkrampfung der Bronchien
- Ãœbelkeit
- Kreislaufversagen durch eine allergische Reaktion (Anaphylaktischer Schock)
- Schlafstörungen
- Erregung
- Depression
- Störung im Magen-Darm-Trakt

Bemerken Sie eine Befindlichkeitsstörung oder Veränderung während der Behandlung, wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Apotheker.

Für die Information an dieser Stelle werden vor allem Nebenwirkungen berücksichtigt, die bei mindestens einem von 1.000 behandelten Patienten auftreten.
Anwendungsgebiete
- Vorbeugung eines Neuralrohrdefektes bei Neugeborenen
- Vorbeugung von Folsäuremangelzuständen
- Therapie von Folsäuremangelzuständen
Dosierung und Anwendungshinweise

Wie wird das Arzneimittel dosiert?

Allgemeine Dosierungsempfehlung-Prophylaxe Neuralrohrdefekte: Allgemeine Dosierungsempfehlung-Prophylaxe Folsäuremangel: Allgemeine Dosierungsempfehlung-Therapie Folsäuremangel:
WerEinzeldosisGesamtdosisWann
Frauen mit Kinderwunsch und Schwangere1 Tablette1-mal täglichzu der Mahlzeit
Erwachsene1 Tablette1-2-mal täglichzu der Mahlzeit
Erwachsene2-4 Tabletten3-mal täglichzu der Mahlzeit
Anwendungshinweise
Die Gesamtdosis sollte nicht ohne Rücksprache mit einem Arzt oder Apotheker überschritten werden.

Art der Anwendung?
Nehmen Sie das Arzneimittel mit Flüssigkeit (z.B. 1 Glas Wasser) ein.

Dauer der Anwendung?
Die Anwendungsdauer richtet sich nach Art der Beschwerde und/oder Dauer der Erkrankung und wird deshalb nur von Ihrem Arzt bestimmt.

Ãœberdosierung?
Bei einer Überdosierung kann es zu bitterem Geschmack, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Blähungen, Alpträumen, Erregung und Depressionen kommen. Setzen Sie sich bei dem Verdacht auf eine Überdosierung umgehend mit einem Arzt in Verbindung.

Generell gilt: Achten Sie vor allem bei Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen auf eine gewissenhafte Dosierung. Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker nach etwaigen Auswirkungen oder Vorsichtsmaßnahmen.

Eine vom Arzt verordnete Dosierung kann von den Angaben der Packungsbeilage abweichen. Da der Arzt sie individuell abstimmt, sollten Sie das Arzneimittel daher nach seinen Anweisungen anwenden.
Zusammensetzung
Was ist im Arzneimittel enthalten?

Die angegebenen Mengen sind bezogen auf 1 Tablette.

Wirkstoffstoff + Folsäure-x-Wasser
entspricht 0,4 mg Folsäure
Hilfstoff + Stärke, vorverkleistert
Hilfstoff + Lactose-1-Wasser
entspricht 39,5 mg Lactose
Hilfstoff + Carboxymethylstärke, Natrium
Hilfstoff + Cellulose, mikrokristalline
Hilfstoff + Siliciumdioxid, hochdisperses
Hilfstoff + Magnesium stearat (pflanzlich)

Kundenrezensionen

Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder fragen Sie in Ihrer Apotheke.
*gegenüber der Preisangabe, die gemäß §129 Absatz 5a SGB V in Verbindung mit AMPreisVO für die ausnahmsweise Abgabe apothekenpflichtiger, nicht verschreibungspflichtiger Artikel zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen ist.